Insolvenzrecht Flashcards

1
Q

Verbraucherinsolvenzverfahren bei Selbständigen oder ehemals Selbständigen (Einzelpersonen), wenn…

A
  • > der Antragssteller keine selbständige Tätigkeit mehr ausübt
  • > max. 19 Gläubiger vorhanden
  • > keine Schulden aus AV bestehen
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2
Q

Vorteil Verbraucherinsolvenzverfahren

A
  • mit Gläubiger individuellen Schuldenbereinigungsplan vereinbaren
  • für Privatleute wesentl. einfacher
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3
Q

Verbraucherinsolvenzverfahren- Grundsatz §304 InsO

A

= ist bei Privatpersonen anzuwenden, wenn keine Schulden aus einer Selbständigkeit oder ehemaliger Selbständigkeit haben
- unabhängig vom Umfang der Schulden oder der Anzahl der Gläubiger

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4
Q

Verbraucherinsolvenz

1. Schritt: außergerichtlihcher Einigungsversuch

A
  • Gläubiger anschreiben und Ratenplan vorschlagen
  • > bei Annahme kein Verfahren
  • > bei Ablehnung: Einigungsversuch durch geeignete Stelle (Bsp. Rechtsanwalt)
  • 6 Monate
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5
Q

Verbraucherinsolvenz

2. Schritt: gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

A

vorlegen bei Gericht:

  • Bescheinigung über erfolglose Einigung
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Verzeichnis mit: Vermögen, Einkommen, Gläubiger, Forderungen, Vollständigkeit
  • Schuldenbereinigungsplan

-> Versuch durch gerichtl. Einigung, bei Scheitern Schritt 2

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6
Q

Verbraucherinsolvenz

3. Schritt: gerichtliches Insolvenzverfahren

A

-> keine Zustimmung von Gläubiger nötig, bei korrektem Verhalten = Restschuldbefreiung

Wohlverhaltensperiode:
- für 6 Jahre den pfändbaren Teil des Einkommens an Treuhänder abgeben -> er verteilt an Gläubiger

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7
Q

Restschuldbefreiung

A

1 nach 6 Jahren: war redlich und ist Mitwirkungspflicht nachgekommen

  1. nach 5 Jahren: hat zusätzl. alle Verfahrenskosten bezahlt
  2. nach 3 Jahren: alle Verfahrenskosten + 35% der ursprüngl. Schulden beglichen
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8
Q

Bei welchem Personenkreis Regelinsolvenzverfahren?

A
  • bei Kapital- und Personengesellschaften
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9
Q

Gründe für Regelinsolvenzverfahren

A
  • §17: Zahlungsunfähigkeit (5 - 10% der Vblk. nicht bezahlen)
  • §18: Drohende Zahlungsunfähigkeit (Unternehmen ist noch zu retten)
  • §19 Überschuldung (prüfen, ob wirtschaftl. überlebensfähig)
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10
Q

Regelinsolvenzverfahren:

Liegt Insolvenzgrund vor + deckt Veremögen Verfahrenskosten?

A
  • nein: Ablehnung mangels Masse

- ja: vorläufiges Insolvenzverfahren beginnt

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11
Q

Insolvenzplan

- versch. Personengruppen

A
  1. Gruppe: aussonderungsberechtigte Gläubiger (wenn in Insolvenzmasse Gegenstände vorhanden sind, die ihm selbst und nicht dem Schuldner gehören)
  2. Gruppe: absonderungsberechtigte Gläubiger (Forderung durch ein Recht an einem zur Insolvenzmasse gehörendem Gegenstand gesichert bspw. Hypothek, Pfandrecht)
  3. Gruppe: Massegläubiger
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12
Q

Möglichkeiten für insolvente Unternehmen

A
  1. Unternehmen wird saniert und von alten Eigentümern fortgeführt
  2. Unternehmen wird saniert + verkauft
  3. Unternehmen wird aufgelöst
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13
Q

Kompletter Ablauf Verbraucherinsolvenzverfahren

A
  1. Personenkreis nach §304 prüfen
  2. außergerichtl. Einigungsversuch privat, alle stimmen zu = erledigt, danach durch geeignete Stelle, alle stimmen zu = erledigt, danach Amtsgericht
  3. Gericht erstellt erneut einen Schuldenbereinigungsplan
  4. Gericht bestellt Treuhänder
  5. Wohlverhaltensperiode
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