Handelsrecht Flashcards Preview

3. Semester: Recht > Handelsrecht > Flashcards

Flashcards in Handelsrecht Deck (22)
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1
Q

Subsidarität (nachrangig)

A

= HGB geht vor BGB

-> gibt es keine Spezialvorschrift aus dem Handelsrecht gilt BGB

2
Q

Scheinselbständige

A

-> Tragen Risiken eines Unternehmers nach HGB
-> aber Pflichten eines AN
Bsp.: Außendienstmitarbeiter, Paketzusteller

3
Q

Ziele des HGB

A
  • > stärkere Bindung an Bräuche
  • > Publizität -> Rechtsklarheit/ Vertrauensschutz
  • > stärkere Selbstverantwortung bei Kaufleuten
  • > schnellere Geschäftsabwicklung
4
Q

Voraussetzungen Kaufmannseigenschaft

A
  • > Erkennbarkeit nach Außen
  • > Selbständigkeit
  • > planmäßig, auf Dauer angelegt
  • > Gewinnerzielungsabsicht
  • > keine freiberufliche, wissenschaftl. künstlerische Tätigkeit
  • > Zulässigkeit/ Erlaubtheit d. Gewerbes
5
Q

§1 Istkaufmann

A

-> tatsächliche Gewerbeausübung Art & Weise kaufmänn. Geschäftsbetrieb
= HR-Eintragung deklaratorisch
-> Eintragungspflicht

6
Q

§2 Kannkaufmann

A
  • > Kleingewerbetreibende (Bsp. Kiosk)
  • > freiwillige Eintragung in HR
  • > HR-Eintragung = konstitutiv
  • > Land- und Forstwirte
7
Q

§6 Formkaufmann

A
  • > alle juristishen Personen des privaten & öffentl. Rechts (AG & GmbH = immer Kaufmann)
  • > HR-Eintragung = konstitutiv
  • > Eintragungspflicht
8
Q

Art und Weise eines in kaufmänn. Weise eingerichtetem Geschäftsbetrieb:
- Kriterien Art

A

Art:

  • Vielfalt d. Produkte
  • Höhe FK
  • gr. Lagerhaltung
  • internationale Tätigkeit
  • umfangreiche Werbung
9
Q

Art und Weise eines in kaufmänn. Weise eingerichtetem Geschäftsbetrieb:
- Kriterien Umfang

A

Umfang:

  • Umsatzvolumen
  • Höhe Anlagevermögen und Umlagevermögen
  • Anzahl Beschäftigter
  • Anzahl Betriebsstätten
  • Versandhandel
10
Q

Rechte & Pflichten des Kaufmanns

A
  • > Recht Firma zu führen
  • > Ernennung Prokurist
  • > Rügepflicht bei Mängel im Handskauf
  • > Erstellung/ Durchführung Inventur/ Bilanz
  • > Unterlagen aufbewahren
  • > Anspruch auf erhöhte Zinsford. bei Verzug
11
Q

Gliederung HR

A

Abteilung A:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co KG)

Abteilung B:
- alle Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, Versicherungsverein)

-> Genossenschaften und Vereine sind ausgeschlossen

12
Q

Negatuve Publizität

“Schweigen des HR”

A

-> nicht eingetragen/ bekannt gemacht (Gutgläubigkeit beim Gegner, dieser kann sich auf Nichtvorliegen der einzutragenden Tatsache berufen)
Bsp.: A entzieht B Prokura, C mit B Geschäft - wirksam

13
Q

Positive Publizität

A

-> falsch bekannt gemacht (Gutgläubigkeit: keine Kenntnis v. Unrichtigkeit bei Gegner, dieser kann sich darauf berufen)
Bsp.: Name falsch geschrieben

14
Q

Positive/ korrekte Publizität

“Normalfall”

A

-> richtig eingetragen/ bekannt gemacht (Kaufmann kann sich darauf beziehen)
Bsp.: A entzieht B Prokura, eingetragen, Dritter kann sich nicht darauf berufen

15
Q

Handelsregister

A
  • > öffentliches Verzeichnis über Tatsachen u. Rechtsverhältnisse von Kaufleuten eines Amtsgerichtsbezirk
  • > Sicherheit und Schutz der Firmen
16
Q

Firmenwahrheit §18 HGB

A
  • > keine irreführenden Angaben

- > Gegenstand d. Unternehmung wahrheitsgemäß bezeichnen

17
Q

Firmenausschließbarkeit, -unterscheidbarkeit §30 HGB

A

-> von allen im selben Ort/ Gemeinde bestehenden, in HR eingetragenen unterscheiden
Bsp.: in einem Ort darf es nicht 2x “Friseur Müller GmbH” geben

18
Q

Firmenbeständigkeit §21 HGB

A

-> nur Name nicht Person wird geändert (bei Hochzeit), darf weiterführen

19
Q

Was darf ein Prokurist nicht?

A
  • > Geschäfte des Inhabers ausführen
  • > Jahresabschluss unterzeichnen
  • > Prokura erteilen
  • > Gesellschafter aufnehmen
  • > HR-Eintragung beantragen
  • > Eide für Kaufmann leisten
  • > Insolvenz beantragen
  • > Steuererklärung unterschreiben
20
Q

Was darf ein Prokurist?

A
  • > Grundstücke für Prinzipal erwerben
  • > gesamten Geschäftsbetrieb führen
  • > Wechsel zeichnen
  • > Prozesse anstrengen
  • > Verbindlichkeiten bis bestimmte Höhe eingehen
  • > Handlungsvollmacht erteilen (geringer als Prokura)
21
Q

Handlungsvollmachtsarten

A

Generalhandlungsvollmacht:
- alle Geschäfte

Arthandlungsvollmacht:
- bestimmte Art, die Betrieb mit sich bringt

Spezialhandlungsvollmacht:
- bestimmtes einzelnes Geschäft (Bsp.: für den Chef 1xig etwas kaufen)

22
Q

Arten Handelsgeschäft

A

einseitiges Handelsgeschäft

  • > eine Seite Kaufmann (Bsp.: Kauf des CD-Spielers im Geschäft)
  • > Sorgfaltspflicht, Vertragsstrafe, keine Einrede der Vorausklage, formfrei, Provision

beidseitiges Handelsgeschäft

  • > beide Seiten Kaufmann (Bsp.: Einzelhändler kauft bei Großhändler)
  • > Handelsbräuche, Zinssatz, Fälligkeit, Zurückbehaltungsrecht